Heiss diskutiert wird zur Zeit in verschiedenen Blog über eine Indizierung durch die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften. Diese hat einen privaten Blog indiziert welcher die Magersucht quasi schön redet und Beschreibungen enthielt wie man sich vom Essen fernhält. Indizierung bedeutet nicht dass dieser Blog verboten wurde, es muss allerdings sichergestellt werden dass nur Erwachsene diesen lesen können. Was allerdings einem Verbot gleichkommt. Dieses ist möglich durch eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Grundgesetz zum Schutze der Jugend und anderen Gruppen. Quasi also ein Gummigrundsatz der dem Motto – was wäre wenn – treu wird, indem Informationen quasi unzugänglich gemacht werden von denen angenommen wird oder werden kann, dass diese Informationen Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen.
Dieses kann ohne jede Verifizierung geschehen – es bedarf keines Beweises dass die unzugänglich gemachten Informationen tatsächlich schaden.
Soweit die Grundlagen wie der Author diese verstanden hat. Allerdings bleibt die Frage offen warum ein privater Blog einer offensichtlich kranken Jugendlichen indiziert werden muss. Gibt es keine anderen Wege solche Krankheiten erst garnicht entstehen zu lassen? Werden nun alle Kochbücher indiziert weil die Fettsucht wesentlich verbreiteter ist und, zwar nicht so schnell, aber auch zum Tode führt?
Und wenn diese Authorin an einer psychischen Krankheit leidet, ist es da nicht die Pflicht der Erziehungsberechtigten einzugreifen? Wo bleibt die Prävention? Aber Verbote scheinen viel wichtiger zu sein – ist ja auch viel leichter. Und Jugendliche sind ja schliesslich so erzogen, was nicht da ist, gibt es eben auch nicht. Internet macht Bulämie, Magersucht, Alkoholismus und vielleicht noch viele andere Krankheiten die wir noch nicht kennen?